Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gliedern sich in folgende Abschnitte:

Präambel

Abschnitt I: Allgemeine Bestimmungen für alle Leistungen

Abschnitt II: Geschäftsbedingungen für Übersetzungs- und Dolmetscherleistungen

Abschnitt III: Geschäftsbedingungen für Gästeführungen

Präambel

Der Auftragnehmer ist ein Dienstleistungsbüro, das sich auf die Übersetzungs- und Dolmetscherleistungen (schriftlich und mündlich) sowie auf die Gästeführungsleistungen spezialisiert.

Zur Durchführung seiner Aufträge bedient sich der Auftragnehmer anderer Übersetzungs-, Dolmetscher- sowie Gästeführerdienstleister als Subunternehmer. Er leitet die an ihn gerichteten Aufträge seiner Auftraggeber an den als Subunternehmer tätigen Übersetzer, Dolmetscher und Gästeführer entsprechend den Angaben und Anforderungen seiner Auftraggeber nebst dazugehörigen Informationsmaterialien und Unterlagen, die zur Vorbereitung und ordnungsgemäßen Durchführung des gewünschten Auftrags erforderlich sind, weiter.

Das Vertragsverhältnis wird ausschließlich zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber begründet. Zu keinem Zeitpunkt wird der Auftraggeber der Vertragspartner des jeweiligen als Subunternehmer für den Auftragnehmer tätigen Dienstleistungsanbieters.

I. Allgemeine Bestimmungen für alle Leistungen

1. Geltungsbereich

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Einzelunternehmen Scherb Sprachendienste, Inhaber Herr Boris Scherb, Potsdamer Str. 49, 40599 Düsseldorf, (nachfolgend Auftragnehmer genannt) und seinen Auftraggebern gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.

1.2. Soweit der Auftraggeber Unternehmer, Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, gelten die nachfolgenden Bedingungen für alle künftigen Geschäftsbeziehungen auch dann, wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Verbraucher im Sinne dieser Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich anerkennt, sind für diesen unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

1.4. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt.

1.5. Für die Vertragsverhältnisse betreffend Übersetzungs- und Dolmetscherleistungen gilt ergänzend zu diesem Abschnitt der Abschnitt II. Für die Vertragsverhältnisse über die Gästeführerdienstleistungen gilt ergänzend zu diesem Abschnitt der Abschnitt III.

2. Vertragsabschluss

2.1. Der Auftraggeber kann die Durchführung eines von ihm gewünschten Auftrags schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Kontaktformular anfragen. Für den Vertragsabschluss wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Angebot schriftlich, in Textform oder mündlich unterbreiten.

2.2. Der Vertrag kommt durch die Annahme vom Auftraggeber des von dem Auftragnehmer übersandten bzw. übermittelten konkreten Angebots mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Der Auftraggeber kann das Angebot des Auftragnehmers schriftlich, in Textform (z.B. Fax oder E-Mail) oder mündlich annehmen.

2.3. Bei fernmündlichen Vertragsabschlüssen erhält der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von dem Auftragnehmer per E-Mail oder postalisch zugesandt und erkennt diese mit dem Vertragsabschluss an.

2.4. Die Angebote von dem Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich. Gültig sind jeweils die im individuellen Angebot aufgeführten Preise.

3. Vergütung/Zahlungsbedingungen

3.1. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.

3.2. Diese Preise gelten für den im übermittelten Angebot aufgeführten Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.

3.3. Der Auftragnehmer erstellt dem Auftraggeber eine entsprechende Rechnung.

3.4. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung ausschließlich als Vorkasse per Banküberweisung und hat sofort nach Erhalt der Rechnung, ohne jeden Abzug zu erfolgen. Auf Anfrage des Auftraggebers kann die Rechnung in bar beglichen werden.

3.5. Im Falle des Zahlungsverzugs wird neben den sonstigen Verzugsschäden eine Mahngebühr von 5,50 EUR je Mahnung als Verzugsschaden vereinbart.

3.6. Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Kundenschutz/Wettbewerbsverbot

4.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei den Subunternehmern, deren Leistungen sich der Auftragnehmer zur Durchführung des Auftrags bedient, jeglichen Wettbewerb zu unterlassen und in keiner Weise, sei es unmittelbar oder mittelbar diesen Personen Aufträge zu geben bzw. für diese Personen tätig zu werden. Der Kundenschutz erstreckt sich auf alle Aufträge für die Dauer von zwei Jahren nach der Auftragsdurchführung.

Eine direkte Abwicklung etwaiger Nachfolgeaufträge kann nur nach ausdrücklicher individueller Vereinbarung mit dem Auftragnehmer erfolgen. Der Kundenschutz erstreckt sich nicht auf die für den Auftragnehmer als Subunternehmer tätigen Dienstleistungsanbieter, soweit diese im letzten Jahr vor der Auftragserteilung für den Auftraggeber selbst tätig waren.

4.2. Für den Fall der Verletzung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.500,00 EUR, bei Aufträgen über 5.000,00 EUR – zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 8.000,00 EUR. Außerdem verpflichtet sich der Auftraggeber im Falle einer Verletzung dieser Vereinbarung dem Auftragnehmer alle erforderlichen Auskünfte über die mit dem für ihn im Rahmen der Auftragsdurchführung tätigen Subunternehmer direkt abgewickelten Aufträge zu erteilen.

4.3. Das Recht des Auftragnehmers Schadensersatz oder Unterlassung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.

4.4. Diese Vereinbarung gilt für alle für den Auftragnehmer im Rahmen der Durchführung der von dem Auftraggeber erteilten Aufträge tätigen Dienstleistungsanbieter.

5. Änderungsvorbehalt

5.1. Der Auftragnehmer behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber den Auftraggebern, die nicht Verbraucher sind, einseitig zu ändern, wenn dies sachlich gerechtfertigt erscheint. Sachlich gerechtfertigt sind Änderungen, beispielsweise bei einer Änderung der Rechts- oder Gesetzeslage (etwa, wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklären wird) oder, wenn durch unvorhersehbare Änderungen, die der Auftragnehmer nicht veranlasst und auf die der Auftragnehmer auch keinen Einfluss hat, dass bei Vertragsabschluss bestehende Äquivalenzverhältnis in einem nicht unbedeutenden Maße gestört wird. Voraussetzung einer Änderung ist stets, dass diese dem Auftraggeber zumutbar ist.

5.2. Der Auftragnehmer wird die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Textform bekannt geben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber, der nicht Verbraucher ist, der Geltung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von 6 Wochen ab Änderungsankündigung schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Auftragnehmer widersprochen hat und der Auftragnehmer auf die Rechtsfolgen eines unterbliebenen Widerspruches hingewiesen hat.

6. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.

7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand; Alternative Streitbeilegung

7.1. Ist der Auftraggeber Unternehmer, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die den Vertrag mit dem Auftraggeber oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen, der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

7.2. Für alle Geschäftsbeziehungen mit den Auftraggebern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.3. Der Auftragnehmer weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage hin.

7.4. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.

II.  Geschäftsbedingungen für Übersetzungs- und Dolmetscherleistungen

1. Terminologie und Leistungsumfang

1.1. Der Auftragnehmer erbringt die Übersetzungs- und Dolmetscherdienstleistungen.

1.2. Die Übersetzungstätigkeit bezeichnet schriftliche Übersetzungen von Urkunden, Texten, Fachtexten oder literarischen Werken. Die Dolmetschertätigkeit bezeichnet mündliche Übertragungen eines gesprochenen oder schriftlich fixierten Textes zur ausschließlichen Nutzung im Zeitpunkt der jeweiligen Erbringung.

1.3. Das Lektorat und das Korrektorat des zu liefernden Werkes werden nicht geschuldet. Sie können auf Anfrage des Auftraggebers erfolgen und sind zusätzlich zu vergüten.

1.4. Die Übersetzungs- und Dolmetscherdienstleistungen werden von Fachübersetzern-/Dolmetschern erbracht, die jedoch nicht zwangsläufig Muttersprachler sein müssen.

1.5. Der Auftragnehmer erstellt auf der Grundlage der vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen und überlassenen Unterlagen ein Angebot. Dabei hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer insbesondere Ausgangs- und Zielsprache, Fachgebiet und Verwendungszweck des Textes, besondere Terminologiewünsche sowie besondere Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform (äußeres Erscheinungsbild des Werkes, Speicherung auf bestimmten Speichermedien und Ähnliches) und Leistungszeit mitzuteilen. Sämtliche Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung des Werkes oder der Dolmetscherleistungen erforderlich sind, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu übergeben. Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers.

1.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen geeigneter und fachkundiger Dritter (Übersetzer, Dolmetscher) zu bedienen. Die Vertragsbeziehung des Auftraggebers besteht ausschließlich mit dem Auftragnehmer.  

1.7. Der Auftragnehmer liefert das fertige Werk in der vereinbarten Form.

1.8. Abgabefristen sind nur verbindlich, wenn sie von den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart wurden. Im Falle höherer Gewalt und bei Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Abgabefrist entsprechend. 

1.9. Dolmetscherleistungen sind ausschließlich zur sofortigen Anhörung/Nutzung bestimmt. Die Aufzeichnung (Bild/Ton) und/oder öffentliche Zugänglichmachung (bspw. per Internet) von Dolmetscherleistungen bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.

2. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

2.1. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer den zu bearbeitenden Text (Ausgangstext), der nach den Regeln der jeweiligen Sprache verfasst sein muss, zur Verfügung zu stellen. Bei komplizierten Fachtexten ist der Auftraggeber zur Mitwirkung bei der Abklärung der Fachterminologie verpflichtet.

2.2. Bei der Auftragserteilung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer sämtliche Informationen und Dokumente zu überlassen, welche für die vertragsgemäße Ausführung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind (Abbildungen, Abkürzungserklärungen, firmenspezifische Fachwortverzeichnisse, Vorgängerübersetzungen usw.).

2.3. Bei Dolmetscheraufträgen ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer fristgerecht einen vollständigen Satz aller einschlägigen Unterlagen (z.B. Arbeitsprogramm, Tagesordnung, Berichte, Referate, Anträge) in allen Sprachen, soweit vorhanden, in die und aus denen die Dolmetscher dolmetschen sollen, auszuhändigen.

Bei Videokonferenzen ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, die Dolmetscher von Anfang an in die Planung einer Videokonferenz einzubinden und mit ihnen die Bedingungen für die Durchführbarkeit einer solchen Konferenz zu klären.

2.4. Die Annahme der Leistung bzw. Lieferungen, einschließlich Teillieferungen, ist eine Hauptpflicht des Auftraggebers. Unterlässt der Auftraggeber die Annahme, so befindet er sich ohne weitere Mahnung in Annahmeverzug und haftet für alle entstehenden Schäden.

3. Nutzungsrechte

3.1. Der Auftraggeber versichert mit der Auftragserteilung ausdrücklich, dass ihm alle Urheber- und/oder andere Nutzungsrechte, die zur Bearbeitung des Auftrags erforderlich sind, zustehen. Ferner überträgt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit der Auftragserteilung alle für die Bearbeitung erforderlichen Rechte im notwendigen Umfang an den Auftragnehmer.

3.2. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber – vorbehaltlich der vollständigen Zahlung der fälligen und unbestrittenen Vergütung – die zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränkten ausschließlichen Verwertungs- und Nutzungsrechte an dem Werk.

3.3. Nutzungs- und Urheberrechte für die Dolmetscherleistungen verbleiben bei den Dolmetschern. Soll ein Mitschnitt der Dolmetscherleistung zur späteren Nutzung angefertigt werden, ist vor der Veranstaltung die Zustimmung des Dolmetschers einzuholen. Jede weitere Verwendung (z.B. Direktübertragung) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Der Auftraggeber haftet auch für unbefugte Aufnahmen durch Dritte.

4. Abnahme und Gewährleistung

4.1. Der Auftraggeber hat das gelieferte Werk unverzüglich auf Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind ohne schuldhaftes Zögern schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu rügen, versteckte Mängel sofort nach deren Entdeckung.

4.2. Sofern nicht spätestens innerhalb von 2 Wochen ab Lieferung der Übersetzung eine schriftliche Rüge erfolgt, gilt das Werk als vertragsgemäß erbracht und abgenommen.

4.3. Für Mängel der Textvorlage haftet der Auftraggeber.

4.4. Soweit das Werk von den jeweils vereinbarten Anforderungen abweicht, hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Auftraggeber selbst verursacht worden sind, z.B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen, fehlerhafte Ausgangstexte oder vom Auftraggeber unsachgemäß ausgeführte Korrekturen nach der Lieferung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

4.5. Bei begründeten, ordnungsgemäß gerügten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht, nach eigener Wahl das Werk zweimal nachzubessern oder neu zu erstellen. Der Auftraggeber bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Zahlung verpflichtet.

4.6. Zum Rücktritt vom Vertrag bzw. der Selbstvornahme der Leistung ist der Auftraggeber in den Fällen des Leistungsverzugs, der Nachbesserung und zu vertretender Unmöglichkeit sowie in sonstigen Fällen nur berechtigt, wenn die Frist erheblich überschritten ist und er dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

5. Stornierung/Widerrufsrecht

5.1. Für das Geschäftsfeld „Übersetzungsleistungen“ wird bereits ausgeführte Arbeit im Falle des Widerrufs eines Auftrags durch einen Unternehmer aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, mit 100% des Auftragswerts in Rechnung gestellt.

5.2. Für das Geschäftsfeld „Dolmetscherleistungen“ berechnet der Auftragnehmer im Falle des Widerrufs eines Auftrages durch einen Unternehmer i.S.d. § 14 BGB aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, die folgenden Entschädigungen:

– Stornierung bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin: 50% des Auftragswertes

– Stornierung bis zu 3 Tagen vor dem vereinbarten Termin: 75% des Auftragswertes

– Für Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt wird der 100%-tige Auftragswert in Rechnung gestellt.

5.3. Dem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu.

WIDERRUFSBELEHRUNG

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit dem Vertragsabschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.

Der Widerruf ist zu richten an:

Postanschrift:
Scherb Sprachendienste
Herrn Boris Scherb
Potsdamer Str. 49
40599 Düsseldorf

E-Mail:
info@scherb-sprachendienste.de

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

WIEDERRUFSFOLGEN

Hat der Auftraggeber den Vertrag widerrufen,  so hat der Auftragnehmer ihm alle Zahlungen, die er vom Auftraggeber erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die vom Auftragnehmer angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages bei dem Auftragnehmer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird der Auftragnehmer dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Auftraggeber wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

6. Haftung

6.1. Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass das jeweilige Werk für den Verwendungszweck des Auftraggebers zulässig und geeignet ist.

6.2. Der Auftragnehmer haftet nicht für ungenaue, unklare, unvollständige, fehlerhafte und falsche Informationen oder Begriffe bei den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Ausgangstexten, Textvorlagen, Informationen und Fachterminologie oder bei der Formulierung des Auftrags.

6.3. Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz gegenüber dem Auftraggeber wird, gleich aus welchen Rechtsgründen, mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit durch Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie seiner Erfüllungsgehilfen haftet der Auftragnehmer nur begrenzt bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung des Auftragnehmers bei Schäden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von diesem Haftungsausschluss unberührt.

7. Geheimhaltung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Vertraulichkeit über die während der Geschäftsverbindung bekanntwerdenden Informationen über den Auftraggeber und über den Inhalt von überlassenen Unterlagen zu gewährleisten.

III. Geschäftsbedingungen für Gästeführungen

1. Buchung und Durchführung einer Stadtführung bzw. eines Ausflugs

1.1. Der Auftragnehmer bietet die Durchführung von Gästeführungen an. Für die Durchführung seiner Führungsaufträge bedient er sich anderer Gästeführerdienstleister als Subunternehmer (im folgenden Gästeführer).

1.2. Auf Anfrage des Auftraggebers unterbreitet der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein den von dem Auftraggeber gewünschten Kriterien entsprechendes Angebot. Nimmt der Auftraggeber das unterbreitete Angebot an, kommt ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zustande.

2. Verbindlichkeit der Buchung/Änderungen

2.1 Bucht der Auftraggeber eine Stadtführung bzw. einen Ausflug (im Folgenden: Gästeführung), so ist dies für den Auftraggeber verbindlich.

2.2. Änderungen wesentlicher Vertragsleistungen, insbesondere solche, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet unter der Voraussetzung, dass die Änderung nicht erheblich ist und den Gesamtzuschnitt der Gästeführung nicht beeinträchtigt.

2.3. Eventuelle Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Die Änderungswünsche seitens des Auftraggebers sind vor Beginn in schriftlicher Form mitzuteilen.

2.4. Bei Änderungswünschen seitens des Auftraggebers, welche erst nach Beginn der Gästeführung auftreten, entscheidet der Gästeführer über die Durchführbarkeit.

2.5. Der Auftraggeber hat möglichst schon bei der Auftragserteilung auf Besonderheiten einzelner Teilnehmer (z.B. Gehbehinderung, Rollstuhlgebundenheit etc.) hinzuweisen, damit der Gästeführer dies bei der Wahl der Wegstrecke und der Geschwindigkeit entsprechend berücksichtigen kann. Unterbleibt ein solcher Hinweis bzw. erfolgt er erst zu Beginn der Gästeführung, wird seitens des Auftragnehmers keine Haftung für evtl. notwendige Leistungseinschränkungen übernommen.

2.6. Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Gästeführungen bei jedem Wetter statt, es sei denn, durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Auftraggebers bzw. der Begleitpersonen des Auftraggebers so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Auftraggeber objektiv unzumutbar ist.

3. Wartezeit, Ausfall

3.1. Der Gästeführer ist verpflichtet, 20 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Gästeführung auf das Erscheinen des Auftraggebers zu warten. Sollte bis zum Ablauf dieser Zeit nicht ein wesentlicher Teil der Gruppe (falls für die Gästeführung mehrere Personen aus dem Kreis des Auftraggebers vorgesehen sind) erschienen sein, gilt die Gästeführung als ausgefallen und der Auftragnehmer hat gegenüber dem Auftraggeber Anspruch in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung entsprechend der vereinbarten Gästeführungsdauer.

3.2. Den Anweisungen des Gästeführers zu bestimmten Verhaltensmaßregeln unter Sicherheitsgesichtspunkten hat der Auftraggeber Folge zu leisten. Wird die weitere Durchführung der Gästeführung aufgrund eines auch nach einmaliger Abmahnung fortgesetzten Verhaltens eines Teilnehmers unzumutbar, ist der Gästeführer berechtigt, die Gästeführung jederzeit abzubrechen. In diesem Fall wird die gesamte vereinbarte Vergütung zahlungsfällig.

4. Haftung

4.1. Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs.

4.2. Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz gegenüber dem Auftraggeber, wird gleich aus welchen Rechtsgründen, mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers haftet er nur begrenzt bis zur Höhe des Auftragswerts.

4.3. Die Haftung des Auftragnehmers für die ihm zurechenbaren Schäden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von dem unter Ziff. 4.2. geregelten Haftungsausschluss unberührt.

5. Ausschlussfristen

5.1. Ansprüche des Auftraggebers wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Vertrages hat dieser innerhalb von 14 Tagen gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen (Ausschlussfrist). Die Ausschlussfrist beginnt mit dem im Hauptvertrag vereinbarten Ende der Leistung des Gästeführers (bei mehreren unmittelbar aufeinanderfolgenden Gästeführerdienstleistungen mit dem Ende der letzten Leistung), jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von den die Ansprüche gegen den Auftragnehmer begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

5.2. Sonstige Ansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.

6. Versicherung

Im Buchungspreis sind keine Versicherungen eingeschlossen.

7. Auslandsberührung

Sollte der Auftraggeber aus dem Ausland zur Gästeführung anreisen, dann ist er für die nötigen Reisepapiere (Ausweis), Einhaltung der Gesundheitsvorschriften und Visa etc. selbst verantwortlich. Bitte erkundigen Sie sich hierfür bei den zuständigen Konsulaten und Botschaften des Reiselandes.

8. Rücktritt/Stornierung

8.1. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 S. 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über die Gästeführung als Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, E-Mails sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Dienstleitungen (§§ 611 ff., 615 BGB) gelten.

8.2. Der Auftraggeber hat das Recht, die Buchung zu stornieren. Die Stornierung hat in jedem Fall schriftlich oder in Textform zu erfolgen.

8.3. Dem Auftragnehmer steht es frei, Entschädigungsansprüche wie folgt zu pauschalieren:

– bei einer Stornierung bis zu 14 Tagen vor der geplanten Gästeführung kostenfrei

– bis zu 9 Tagen vor der geplanten Gästeführung 50% des vereinbarten Preises

– bis zu 3 Tagen vor der geplanten Gästeführung 100% des vereinbarten Preises

Bereits vor Absage angefallene Kosten sind in jedem Fall zu 100% zu begleichen.

Eine Stornierung wird grundsätzlich erst mit einer schriftlichen bzw. in Textform verfassten Stornobestätigung an den Auftraggeber gültig.

8.4. Im Falle der Nichtinanspruchnahme der Leistungen ohne Rücktrittserklärung bleibt der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Preises einschließlich der Entgelte für Zusatzleistungen bestehen.

9. Höhere Gewalt

Der Auftragnehmer kann von dem Gästeführungsauftrag zurücktreten, wenn die Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich wird. Als höhere Gewalt gelten zivile Unruhen, Naturkatastrophen, örtliche Stromausfälle, Unfälle, Erkrankungen sowie jede andere hinderliche Situation, die nicht aus einem vorsätzlichen oder nachlässigen Verhalten des Gästeführers resultiert und diesem eine ordnungsgemäße und fristgemäße Ausführung des beauftragten Gästeführungsauftrags unmöglich macht. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

Stand: Januar 2022