Wann muss man seinen Führerschein übersetzen lassen?
Eigentlich ist es empfehlenswert, sich bei Ihrer ortsansässigen Führerschein-Institution, beziehungsweise bei der Polizei, zu erkundigen, unter welchen Voraussetzungen Sie Ihren ausländischen Führerschein in Deutschland nutzen können. Haben Sie einen gültigen ausländischen Führerschein? Dann dürfen Sie auch ein Auto nach der darin genannten Einstufung fahren. Dies ist auch bei der Führerscheinübersetzung notwendig.
Laut dem Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr muss die beglaubigte Übersetzung des Führerscheins weiterhin stets mitgeführt werden, wenn sie:
- nicht international ist
- nicht im EU-Mitgliedstaat oder Vertragsstaat ausgestellt ist. Es geht dabei um das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
- nicht in deutscher Sprache verfasst ist.

Besitzen Sie einen ausländischen Führerschein, der nicht international oder in den oben genannten Ländern ausgestellt wurde, ist er in Deutschland nach sechs Monaten nicht mehr gültig. Sie sollten aber Ihren beglaubigten ausländischen Führerschein übersetzen lassen. Sie können wählen, ob Sie eine deutsche Fahrschule besuchen oder Ihren gültigen Führerschein in einen deutschen Führerschein umtauschen möchten. Für die Überführung ist außerdem eine Führerscheinübersetzung aus der Ausgangssprache ins Deutsche erforderlich. Den Führerschein übersetzen lassen kann man natürlich in vielen Büros. Wir sind aber sicher, dass Sie dies bei uns machen sollten.
Mit welchen Sprachen arbeiten wir?
Sie können uns beauftragen, die beglaubigte Übersetzung des Führerscheins in jeder Sprache zu machen. Wie es bei amtlichen Dokumenten üblich ist, gibt es natürlich bei der beglaubigten Führerscheinübersetzung viele Normen und Regeln, die beachtet werden müssen, denn man darf sie nie außer Acht lassen. Daher kann bei einer ausländischen Führerschein-Übersetzung auf einen professionellen Linguisten nicht verzichtet werden. Mehr als 10 Jahre Erfahrung in diesem Bereich und ständig neues Wissen ermöglichen es uns, schnell und genau Ihren Führerschein zu übersetzen, andere Dokumente aus verschiedenen Sprachen werden wir auch gerne übersetzen. Die Arbeitssprachen unseres Büros im Kontext der Führerscheinübersetzung sind Englisch, Französisch, Türkisch, Italienisch, Spanisch, Russisch, Ukrainisch, Chinesisch, Rumänisch, Portugiesisch, Arabisch und andere.
Wenn jeder Buchstabe, jede Abkürzung und Ortsangabe sitzen müssen, spart Ihnen ein Sprachprofi unheimlich viel Zeit und auch Geld für unnötige Korrekturen. Für uns arbeiten ausgebildete Linguisten mit über 100 lebenden Sprachen im Repertoire.
Unser Service macht den Unterschied
Wir helfen Ihnen gerne, Sprachbarrieren aller Art zu überwinden.
Sie können uns eine Nachricht schreiben oder einen Telefontermin vereinbaren.
Wir sind für Sie da.
Kontaktieren Sie unsWelche speziellen Dokumente kann unser Übersetzungsbüro anfertigen?
Neben der beglaubigten Führerscheinübersetzung können Sie bei uns selbstverständlich andere Übersetzungen bestellen:
- Technische Dokumentationen, Bedienungsanleitungen
- Wissenschaftliche Artikel, Abschlussarbeiten
- Ärztliche Atteste, Anamnese
- Verträge, Zeugnisse, Testamente
- Jahresbilanzen
- Webseiten, Manuskripte
Die Übersetzung erfolgt in drei Schritten
-
1
Erhalt und Bearbeitung
Ihrer Übersetzungsanfrage –
Vereinbarung des Preises
und der Fristerfüllung -
2
Anfertigung und Überprüfung
der Übersetzung unter
Berücksichtigung aller
Kundenanforderungen -
3
Übergabe der fertigen Übersetzung an den Kunden (persönlich, per Post oder per E-Mail)
Wir haben für jedes Thema und jeden Schwierigkeitsgrad den passenden Übersetzer, auch für die Übersetzung ausländischer Führerscheine. Sie können sich mit jeder Übersetzung problemlos an unser Übersetzungsbüro wenden. Möchten Sie einen ausländischen Führerschein übersetzen lassen oder brauchen Sie dringend einen Dolmetscher, kontaktieren Sie uns per Telefon oder E-Mail, und wir werden uns umgehend mit einem Angebot für die amtliche Übersetzung des Führerscheins oder bei der Anfrage nach einer anderen Übersetzung bei Ihnen melden.