Warum benötigt man eine beglaubigte Übersetzung des Reisepasses?
Die Behörden in Deutschland akzeptieren im Umgang mit ausländischen Staatsangehörigen nur beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten. Diese wird von vereidigten Übersetzern durchgeführt, die eine spezielle Prüfung abgelegt haben, ihre Qualifikationen bestätigt haben und ermächtigt sind, Dokumente zu beglaubigen, die von staatlichen Stellen in anderen Staaten ausgestellt wurden. Eine beglaubigte Übersetzung eines Reisepasses bedeutet, dass der Experte sie vorschriftsmäßig ausgeführt und die Übereinstimmung mit dem Original mit Unterschrift und Stempel bestätigt hat.

Die Übersetzung eines Reisepasses muss in folgenden Fällen übersetzt und beglaubigt werden:
- Registrierung der Ehe mit einem Ausländer.
- Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung.
- Erwerb von Immobilien im Ausland.
- Registrierung von Geschäften, Vereinbarungen mit ausländischen Partnern.
- Beschäftigungsverhältnis.
Welche anderen Dokumente übersetzen wir?
Wir können beglaubigte Übersetzungen aller Dokumente anfertigen, die bei Behörden und Ämtern in Deutschland eingereicht werden, dazu gehören:
- Führerscheine;
- Vereinbarungen, Verträge und andere Geschäftsdokumente;
- Geburts-, Heirats-, Sterbe- und Scheidungsurkunden;
- Zeugnisse, Diplome, Fortbildungsnachweise;
- Beschäftigungsnachweise;
- Gründungsdokumente von juristischen Personen;
- Veterinär- und Gesundheitsbescheinigungen;
- Vollmachten;
- Buchhaltungs- und Steuerunterlagen;
- Gerichtsentscheidungen;
- Auszüge aus Handelsregistern;
- Führungszeugnisse.
Beglaubigte Übersetzungen von Reisepässen und anderen Dokumenten in die deutsche Sprache werden unter Einhaltung aller geltenden Vorschriften angefertigt – unter Beibehaltung des Layouts des Dokuments, der Übersetzung von Siegeln und Stempeln und anderer Feinheiten, die beeidigte Übersetzer beachten müssen.
Unser Service macht den Unterschied
Wir helfen Ihnen gerne, Sprachbarrieren aller Art zu überwinden.
Sie können uns eine Nachricht schreiben oder einen Telefontermin vereinbaren.
Wir sind für Sie da.
Kontaktieren Sie unsReisepassübersetzung bei uns
Das Übersetzungsbüro Scherb Sprachendienste besteht seit mehr als 10 Jahren und verfügt über ein breites Spektrum an Experten, die sowohl beglaubigte Übersetzungen von Reisepässen und anderen Dokumenten als auch normale Übersetzungen, einschließlich Fachübersetzungen, anfertigen.
Wir arbeiten mit juristischen, technischen, wirtschaftlichen und anderen Dokumenten und garantieren die Genauigkeit der Übersetzung und ihre Übereinstimmung mit dem Original.
Unsere Vorteile:
- Übersetzungen aus und in über 100 Sprachen.
- Möglichkeit der Auftragserteilung online per E-Mail.
- Schnelle Auftragsbearbeitung, zeitnahe Kostenberechnung für beglaubigte und andere Übersetzungen.
- Sicherstellung der Vertraulichkeit der erhaltenen Informationen.
- Fristgerechte Erledigung großer Arbeitsvolumina.
Die Übersetzung erfolgt in drei Schritten
-
1
Erhalt und Bearbeitung
Ihrer Übersetzungsanfrage –
Vereinbarung des Preises
und der Fristerfüllung -
2
Anfertigung und Überprüfung
der Übersetzung unter
Berücksichtigung aller
Kundenanforderungen -
3
Übergabe der fertigen Übersetzung an den Kunden (persönlich, per Post oder per E-Mail)
Wir bieten Dienste hochqualifizierter vereidigter Übersetzer an, die offiziell ermächtigt sind, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen.
Die von den Mitarbeitern des Übersetzungsbüros Scherb Sprachendienste ausgeführte Arbeit bedarf keiner weiteren Bearbeitung, Prüfung oder Beglaubigung.