Diese Dokumente benötigen in Deutschland fast immer eine beglaubigte Übersetzung

In Deutschland reicht eine einfache Übersetzung oft nicht aus – insbesondere bei amtlichen Unterlagen. Behörden, Gerichte und Bildungseinrichtungen verlangen häufig eine beglaubigte Übersetzung, um die Echtheit und Richtigkeit der Inhalte sicherzustellen. Doch wann ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich – und welche Dokumente sind betroffen?

Wann reicht eine normale Übersetzung nicht aus?

Wenn offizielle Stellen deutsche Versionen fremdsprachiger Dokumente fordern, müssen diese meist von einem vereidigten Übersetzer angefertigt und beglaubigt werden. Die einfache Übersetzung eines Dokuments – etwa durch Laien oder Online-Tools – wird nicht anerkannt, da sie keine rechtliche Verbindlichkeit besitzt. Eine amtlich anerkannte Übersetzung wird dagegen in Verfahren wie Visaanträgen, Gerichtsverfahren oder der Einbürgerung zwingend vorausgesetzt.

Typische Dokumente, die eine beglaubigte Übersetzung erfordern

Folgende Unterlagen müssen in der Regel mit einer beglaubigten Übersetzung bei deutschen Behörden eingereicht werden:

Geburts-, Heirats-, Scheidungsurkunden

  • Geburtsurkunde übersetzen (z. B. für Anmeldung beim Standesamt)
  • Heiratsurkunde übersetzen (z. B. für Eheanerkennung)
  • Scheidungsurteil übersetzen (z. B. zur Vorlage beim Familiengericht)

Schul- und Hochschulzeugnisse

  • Zeugnisübersetzung für die Bewerbung an deutschen Hochschulen oder zur Anerkennung am Arbeitsmarkt

Gerichtsurteile

  • Gerichtsurteile übersetzen, z. B. bei Erbschafts- oder Familienrechtsfragen

Einbürgerungsunterlagen

  • Dokumente wie Führungszeugnisse, Aufenthaltsbescheinigungen und Ausweise benötigen oft eine beglaubigte Übersetzung für die Ausländerbehörde

Handelsregisterauszüge

  • Unternehmen, die sich in Deutschland registrieren möchten, müssen Handelsregisterauszüge übersetzen lassen

Wer verlangt eine beglaubigte Übersetzung?

Je nach Anwendungsfall fordern verschiedene Institutionen eine beglaubigte Kopie oder beglaubigte Übersetzung offizieller Dokumente:

Standesämter

  • Für Eheschließung, Geburteneinträge oder Namensänderungen ist die Vorlage von Personenstandsurkunden mit beglaubigter Übersetzung Pflicht

Ausländerbehörden

  • Bei Visa, Aufenthaltstiteln und der Einbürgerung in Deutschland werden nur übersetzte und beglaubigte Dokumente akzeptiert

Hochschulen

  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse setzt oft eine beglaubigte Zeugnisübersetzung voraus

Gerichte

  • Bei Zivil- und Strafverfahren müssen übersetzte Gerichtsdokumente rechtssicher und formal korrekt sein

Anforderungen an die Übersetzung

Damit die Übersetzung anerkannt wird, müssen bestimmte Standards eingehalten werden:

Beeidigung

Nur ein beeidigter oder vereidigter Übersetzer darf die Übersetzung anfertigen. Diese Person ist offiziell zugelassen und haftet für die Richtigkeit.

Beglaubigungsformel

Jede beglaubigte Übersetzung enthält eine formelle Bestätigung, dass die Übersetzung vollständig und korrekt ist – versehen mit Stempel, Unterschrift und Datum.

Unveränderte Formatübernahme

Die Struktur und das Layout des Originals müssen in der Übersetzung so weit wie möglich übernommen werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Fazit: Nur mit beglaubigten Übersetzungen ist Anerkennung garantiert

Ob für die Ausländerbehörde, das Standesamt oder eine deutsche Hochschule – ohne eine beglaubigte Übersetzung sind viele Anträge in Deutschland nicht gültig. Wer also offizielle Dokumente übersetzen lassen möchte, sollte direkt auf einen beeidigten Übersetzungsdienst setzen. Nur so ist sichergestellt, dass Ihre Unterlagen rechtlich anerkannt und fristgerecht bearbeitet werden.

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