Übersetzungen für Einwanderungszwecke: Was verlangt das Amt?
Wer nach Deutschland einwandern möchte, begegnet schnell einer der größten Hürden: der Sprache. Nicht nur im Alltag, sondern schon beim Einreichen offizieller Dokumente für Visaanträge, Aufenthaltstitel oder Anerkennungsverfahren ist sprachliche Genauigkeit entscheidend. Häufig fordern Ämter Übersetzungen für Einwanderungszwecke, die bestimmten formellen und inhaltlichen Anforderungen genügen müssen.
Welche Dokumente müssen übersetzt werden?
Im Rahmen eines Einwanderungsverfahrens oder bei behördlichen Anträgen verlangen deutsche Behörden regelmäßig eine vollständige und beglaubigte Übersetzung bestimmter persönlicher Unterlagen. Die Auswahl hängt vom jeweiligen Verfahren ab, aber in den meisten Fällen betrifft das folgende Dokumente:
- Geburtsurkunden
- Heirats– oder Scheidungsurkunden
- Schulzeugnisse und Hochschuldiplome
- Arbeitszeugnisse oder Referenzen
- Aufenthaltsbescheinigungen
- Strafregisterauszüge
- Nachweise zu Sprachkenntnissen oder beruflicher Qualifikation
Damit die Übersetzung anerkannt wird, muss sie vollständig und korrekt sein – und durch einen dafür zugelassenen Übersetzer erstellt werden.
Anforderungen der Behörden
Die deutschen Ausländerbehörden, Standesämter oder Anerkennungsstellen haben klare formale Vorgaben bei Übersetzungen für Einwanderungszwecke. Eine einfache, nicht beglaubigte Übersetzung reicht in den meisten Fällen nicht aus.
Beglaubigte Übersetzung
In der Regel muss eine beglaubigte Übersetzung vorgelegt werden. Diese darf ausschließlich von einem beeidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer erstellt werden. Der Übersetzer bestätigt mit Stempel und Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung im Vergleich zum Original.

Form und Sprache
Die Übersetzung muss alle Inhalte des Originals abbilden – inklusive Stempel, Randbemerkungen oder handschriftlicher Vermerke. Als Zielsprache ist Deutsch Pflicht, da Behörden nur so den Inhalt rechtlich prüfen können.
Notarielle Beglaubigung oder Apostille
In bestimmten Fällen – etwa bei ausländischen Urkunden aus bestimmten Ländern – verlangen die deutschen Behörden zusätzlich eine notarielle Beglaubigung oder eine Apostille. Diese bestätigt die Echtheit des Ausgangsdokuments und ist häufig Voraussetzung für die Anerkennung der Übersetzung für Einwanderungszwecke.
Worauf sollte man achten?
Damit Ihre Übersetzungen nicht abgelehnt werden oder zu Verzögerungen führen, sollten Sie bereits bei der Vorbereitung auf einige Punkte achten:
- Gültigkeit und Vollständigkeit
Achten Sie darauf, dass Sie das vollständige Originaldokument einreichen. Teilweise unleserliche Scans oder unvollständige Seiten führen dazu, dass die beglaubigte Übersetzung nicht anerkannt wird. - Fristen einhalten
Einwanderungsverfahren unterliegen oft festen Fristen. Planen Sie daher ausreichend Zeit für die Übersetzung von Einwanderungsdokumenten ein – inklusive Versand und ggf. Rückfragen. - Anerkennung der Übersetzer
Nicht jeder Übersetzer darf für Behörden in Deutschland beglaubigte Übersetzungen anfertigen. Achten Sie darauf, dass das Übersetzungsbüro mit beeidigten Fachübersetzern arbeitet, die bei deutschen Gerichten zugelassen sind.
Wir helfen Ihnen auf dem Weg zur erfolgreichen Antragstellung
Eine professionelle Übersetzung für Einwanderungszwecke kann den entscheidenden Unterschied machen – zwischen schneller Bearbeitung und monatelanger Verzögerung. Unser Team aus beeidigten Fachübersetzern sorgt dafür, dass Ihre Unterlagen inhaltlich korrekt, formell einwandfrei und termingerecht bearbeitet werden. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung – für einen erfolgreichen Start in Deutschland.